Schadensersatzrecht

Konsequente, maßgeschneiderte Interessenvertretung

Ob Sie als Geschädigte:r Ansprüche durchsetzen oder selbst in Anspruch genommen werden: Ich vertrete Ihre Interessen zielgerichtet, respektvoll und ohne Vorurteile – genau so, wie Sie es wünschen. Ihre Ziele geben den Kurs vor, sei es maximales Schmerzensgeld oder eine schnelle und diskrete Einigung.

Für Geschädigte – vollständige Durchsetzung aller Ansprüche

  1. Schmerzensgeld und Schadensersatz: Dynamische Anpassung an Heilungsverlauf, Folgeschäden und Prognose.
  2. Alle Positionen im Blick: Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Therapiekosten, Heilbehandlung, Fahrtkosten, Sachschaden, Nutzungsausfall, Zukunftsschäden.
  3. Professionelle Regulierung: Lückenlose Dokumentation, Zwischenzahlungen sichern, Kürzungen abwehren, Vergleich verhandeln – notfalls Klage und Vollstreckung.
  4. Langfristige Begleitung: Vom ersten Tag bis zum Abschluss der Behandlung – für ein Ergebnis, das der tatsächlichen Beeinträchtigung gerecht wird.

Für Anspruchsgegner – wirksame Forderungsabwehr

  1. Haftungs- und Kausalitätsprüfung: Beweise und Alternativursachen.
  2. Mitverschulden und Minderung: Durchsetzung von § 254 BGB, Schadensminderungspflicht, Angemessenheit der geltend gemachten Positionen.
  3. Strategie und Vergleich: Überhöhte Forderungen korrigieren, realistische Lösungen verhandeln, Prozessrisiken steuern.
  4. Versicherungen einbinden: Rechtsschutz- und Haftpflichtdeckung prüfen und Korrespondenz übernehmen.

Ablauf in beiden Konstellationen

  1. Erstgespräch: Ziele, Risiken und Optionen klären.
  2. Beweise sichern und Ansprüche strukturieren.
  3. Außergerichtliche Regulierung mit Versicherern/Privaten.
  4. Konsequent vor Gericht, wenn es nötig ist.

Schnittstellen Straf- und Zivilverfahren

  • Bei Delikten mit Personenschaden nutze ich die Verzahnung von Straf- und Zivilrecht: Nebenklage und Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) oder zumindest Akteneinsicht – für klare Beweislage und Druck in der Regulierung.
  • Als Strafverteidiger kann ich in geeigneten Fällen durch Schadenswiedergutmachung eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen – ohne belastende Hauptverhandlung oder Eintrag im Bundeszentralregister.

Kostenhinweis

  • Nach unverschuldetem Schaden sind Ihre Anwaltskosten regelmäßig von der Gegenseite zu erstatten.
  • Ich prüfe für Sie Deckung durch Rechtsschutzversicherung und übernehme die Korrespondenz.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine allumfassende, individuell zugeschnittene Schadensregulierung oder eine entschlossene Forderungsabwehr wünschen – zielorientiert und transparent.

Kontakt – So erreichen Sie mich!

Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel

Preetzer Straße 2, 24223 Schwentinental
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