Schadensersatzrecht
Konsequente, maßgeschneiderte Interessenvertretung
Ob Sie als Geschädigte:r Ansprüche durchsetzen oder selbst in Anspruch genommen werden: Ich vertrete Ihre Interessen zielgerichtet, respektvoll und ohne Vorurteile – genau so, wie Sie es wünschen. Ihre Ziele geben den Kurs vor, sei es maximales Schmerzensgeld oder eine schnelle und diskrete Einigung.
Für Geschädigte – vollständige Durchsetzung aller Ansprüche
- Schmerzensgeld und Schadensersatz: Dynamische Anpassung an Heilungsverlauf, Folgeschäden und Prognose.
- Alle Positionen im Blick: Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Therapiekosten, Heilbehandlung, Fahrtkosten, Sachschaden, Nutzungsausfall, Zukunftsschäden.
- Professionelle Regulierung: Lückenlose Dokumentation, Zwischenzahlungen sichern, Kürzungen abwehren, Vergleich verhandeln – notfalls Klage und Vollstreckung.
- Langfristige Begleitung: Vom ersten Tag bis zum Abschluss der Behandlung – für ein Ergebnis, das der tatsächlichen Beeinträchtigung gerecht wird.
Für Anspruchsgegner – wirksame Forderungsabwehr
- Haftungs- und Kausalitätsprüfung: Beweise und Alternativursachen.
- Mitverschulden und Minderung: Durchsetzung von § 254 BGB, Schadensminderungspflicht, Angemessenheit der geltend gemachten Positionen.
- Strategie und Vergleich: Überhöhte Forderungen korrigieren, realistische Lösungen verhandeln, Prozessrisiken steuern.
- Versicherungen einbinden: Rechtsschutz- und Haftpflichtdeckung prüfen und Korrespondenz übernehmen.
Ablauf in beiden Konstellationen
- Erstgespräch: Ziele, Risiken und Optionen klären.
- Beweise sichern und Ansprüche strukturieren.
- Außergerichtliche Regulierung mit Versicherern/Privaten.
- Konsequent vor Gericht, wenn es nötig ist.
Schnittstellen Straf- und Zivilverfahren
- Bei Delikten mit Personenschaden nutze ich die Verzahnung von Straf- und Zivilrecht: Nebenklage und Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) oder zumindest Akteneinsicht – für klare Beweislage und Druck in der Regulierung.
- Als Strafverteidiger kann ich in geeigneten Fällen durch Schadenswiedergutmachung eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen – ohne belastende Hauptverhandlung oder Eintrag im Bundeszentralregister.
Kostenhinweis
- Nach unverschuldetem Schaden sind Ihre Anwaltskosten regelmäßig von der Gegenseite zu erstatten.
- Ich prüfe für Sie Deckung durch Rechtsschutzversicherung und übernehme die Korrespondenz.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine allumfassende, individuell zugeschnittene Schadensregulierung oder eine entschlossene Forderungsabwehr wünschen – zielorientiert und transparent.