Ein Rechtsgebiet für alle
Verkehrsrecht betrifft jeden! Egal, ob Fußgänger, Radfahrer oder Führer eines Pkw, beinahe jeder Mensch wird tagtäglich mit unterschiedlichen Vorschriften des Verkehrsrechts konfrontiert. Von A wie Autokauf über P wie Parkverstoß bis Z wie Zulassung – kaum ein Rechtsgebiet umfasst derart vielschichtige Probleme und alltägliche Fragestellungen wie das des Verkehrsrechts.
Das Verkehrsrecht ist komplex: Verkehrsrechtliche Probleme gehören daher ausnahmslos in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Sie wünschen beispielsweise eine gewissenhafte Verkehrsunfallregulierung oder die Vertretung gegenüber einem Autohändler? In verkehrszivilrechtlichen Fällen bemühe ich mich stets um eine unverzügliche außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte eine außergerichtliche Erledigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen unmittelbar nachfolgend und ohne weiteres Zuwarten engagiert vor den Zivilgerichten. Mein persönliches Anliegen ist es hierbei, Ihre Ansprüche so zügig und so zufriedenstellend wie möglich durchzusetzen. Hierbei lasse ich die Kosten und Risiken eines Zivilverfahrens zu keiner Zeit außer Acht und kommuniziere diese offen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich bereits unzählige verkehrsrechtliche Verfahren außergerichtlich und gerichtlich für meine Mandanten zu einem positiven Abschluss bringen können. Profitieren auch Sie von meiner Kompetenz im Rechtsgebiet Verkehrsrecht!
Meine Motivation und Arbeitsweise in Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren entnehmen Sie bitte den Ausführungen im Untermenü Strafrecht.
Ein besonderes Augenmerk meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf den Verzahnungen und Schnittstellen der verschiedenen Rechtsgebiete. Nicht selten hat ein Strafverfahren auch zivilrechtliche Auswirkungen und umgekehrt. Als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht bin ich für derartige Überschneidungen sensibilisiert und weiß sie im besten Interesse meiner Mandantschaft zu berücksichtigen.
Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich zugleich als Fachanwalt eines bestimmten Rechtsgebiets bezeichnen.
Nur einem Rechtsanwalt der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen (§ 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Nur bei einem Fachanwalt können Sie sich daher sicher sein auf fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu treffen.
Da ich diese Voraussetzungen für das Rechtsgebiet Verkehrsrecht erfülle, ist es mir von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer gestattet worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich nachgewiesene besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen vorweisen (§ 14d der Fachanwaltsordnung):
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Verkehrsverwaltungsrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Bei den vorzuweisenden praktischen Erfahrungen handelt es sich um eine Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in sämtlichen Unterbereichen des Verkehrsrechts (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht).
Hatten Sie einen Verkehrsunfall oder werden Sie einer Verkehrsstraftat bzw. Verkehrsordnungswidrigkeit beschuldigt? Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis oder wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet? Ist Ihnen ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft worden oder wurden Sie beim Autokauf getäuscht? Haben Sie anderweitige verkehrsrechtliche Fragen oder Sorgen?
Gehen Sie kein Risiko ein: Verkehrsrechtliche Probleme gehören in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Kontaktieren Sie mich noch heute.