Konsequente Interessenvertretung
Ihr Eigentum ist beschädigt oder Sie sind durch ein Schadensereignis physisch oder psychisch verletzt worden? Kompetente Schadensregulierung ist Anwaltssache! Kontaktieren Sie mich, um Ihre Ansprüche gegenüber einer Versicherung oder einer Privatperson zielgerichtet und vollständig durchzusetzen.
Als Ihr Rechtsanwalt überblicke ich sämtliche Schadenspositionen und kann die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes richtig einschätzen. Sollten Sie Ihre Schäden selbst regulieren, so laufen Sie Gefahr, einzelne Ansprüche zu übersehen oder ein zu geringes Schmerzensgeld zu erhalten. Erfahrungsgemäß versuchen insbesondere Versicherungen regelmäßig nicht anwaltlich vertretene Geschädigte mit einer viel zu geringen Schmerzensgeldzahlung abzufertigen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein!
Eine gewissenhafte Schadensregulierung ist ein Prozess und keine einmalige Auszahlung. Ich sehe es als meine berufliche Pflicht an, meiner Mandantschaft von Beginn an bis zum Abschluss des Heilungsverlaufs kompetent zur Seite zu stehen. Bei einem Personenschaden ist es stets sinnvoll und notwendig, sich den gesamten Heilungsverlauf über anwaltlich vertreten zu lassen. Denn die Höhe des Schmerzensgeldes ist dynamisch und immer an dem aktuellen Gesundheitszustand und eintretenden Folgeschäden auszurichten. Ich habe schon unzählige Geschädigte bei jahrelangen Heilungsverläufen begleitet und hierbei Schmerzensgelder auch im sechsstelligen Bereich durchsetzen können.
Natürlich vertrete ich Sie auch dann kompetent und interessengerichtet, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich in derartigen Fällen am besten bereits dann bei mir, wenn Sie das erste Zahlungsaufforderungsschreiben erhalten haben.
Übrigens: Bei einem unverschuldeten Schadensereignis sind auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite zu erstatten!
Ein besonderes Augenmerk meiner anwaltlichen Tätigkeit im Schadensersatzrecht liegt in den Verzahnungen und Schnittstellen der verschiedenen Rechtsgebiete. Nicht selten hat ein Schadensereignis zivil- und strafrechtliche Auswirkungen. Als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht bin ich für derartige Überschneidungen sensibilisiert und weiß sie im besten Interesse meiner Mandantschaft zu nutzen.
Sollten Sie beispielsweise Geschädigte(r) einer vorsätzlichen Körperverletzung sein, so ist es in einzelnen Fällen denkbar, neben der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen. Ich erkläre Ihnen gerne, inwieweit es möglich sein kann, sich dem Strafverfahren als sog. Neben- oder Adhäsionskläger/in anzuschließen oder zumindest Akteneinsicht in das Strafverfahren zu nehmen. Ich bin mir sicher, dass ich auch für Ihren Fall eine sachgerechte Lösung finden kann.
Als Ihr Strafverteidiger kann ich die Schadensregulierung in geeigneten Fällen als Mittel einsetzen, um eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Auflage zu erreichen (§ 153a StPO) und damit Eintragungen im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis zu vermeiden. Bei einer Einstellung des Verfahrens gelten Sie stets als nicht vorbestraft.
Ich bin ausschließlich Ihnen gegenüber verpflichtet! Kontaktieren Sie mich, sofern Sie eine allumfassende und maßgeschneiderte Schadensregulierung oder Forderungsabwehr wünschen.