Strafverteidigung

Strafverteidiger in Schwentinental – Fokus: Einstellung statt Hauptverhandlung

Als Fachanwalt für Strafrecht in Schwentinental liegt mein Schwerpunkt klar auf der außergerichtlichen Erledigung: Ich setze alles daran, Ihr Strafverfahren frühzeitig im Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen – diskret, schnell und ohne belastende Hauptverhandlung.

So arbeite ich für Sie

  1. Sorgfältige Akteneinsicht und klare Strategie – keine leeren Versprechungen.
  2. Zielorientierte Verteidigung: Schutzschriften, sachdienliche Anträge, direkte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.
  3. Falls Hauptverhandlung: Standfeste, gut vorbereitete Verteidigung für das bestmögliche Ergebnis.
  4. Verlässliche und verständliche Beratung – ohne Dramatisierung, stets pragmatisch und vorurteilsfrei.
  5. Klare, realistische Kommunikation auf Augenhöhe – Sie wissen stets, wo wir stehen und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.

Wann sollten Sie sich melden?

  • Vorladung als Beschuldigter, Hausdurchsuchung, Festnahme/U-Haft
  • Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss

Ich vertrete und verteidige in sämtlichen Gebieten des Strafrechts, z. B. Betäubungsmittel, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sexual- und Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Kapitaldelikte.

Je früher Sie mich einbinden, desto größer sind die Handlungsspielräume. Ich übernehme Verteidigungen in Schwentinental und im Umland – etwa Kiel, Preetz oder Plön und bei Bedarf auch bundesweit.

Ihr Vorteil

  • Akribische Vorbereitung, klare Kommunikation, konsequente Verteidigung
  • Diskret, schnell erreichbar, mit Blick auf realistische und gute Ergebnisse

Kontaktieren Sie mich für eine zeitnahe Ersteinschätzung – diskret, pragmatisch, zielstrebig. Vertrauen Sie im Strafverfahren auf meine Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist geschützt und steht für geprüfte Spezialisierung.

Sie wird nur Rechtsanwälten verliehen, die besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen nachweisen – rechtliche Grundlage: § 43c BRAO, konkretisiert in § 13 FAO, mit jährlicher Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.

Die Verleihung und laufende Kontrolle erfolgen durch die Rechtsanwaltskammern. Mir wurde von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Was zeichnet einen Fachanwalt für Strafrecht aus?

  1. Nachgewiesene Spezialkenntnisse: Vertiefte Expertise in materiellem Strafrecht und Strafverfahrensrecht gemäß § 13 FAO.
  2. Erprobte Praxiserfahrung: Vielzahl strafrechtlicher Mandate und Hauptverhandlungstage – dokumentiert und von der Kammer geprüft.
  3. Kontinuierliche Qualitätssicherung: Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach § 15 FAO – aktuelles Fachwissen ist garantiert.
  4. Verlässlichkeit und Transparenz: Verleihung und Überwachung durch die Rechtsanwaltskammer; die Bezeichnung darf nur führen, wer die hohen Anforderungen dauerhaft erfüllt.

Ihre Vorteile mit einem Fachanwalt – kurz und überzeugend

  1. Höhere fachliche Tiefe: Komplexe Rechtsfragen werden schneller erkannt und rechtssicher eingeordnet.
  2. Effiziente Fallbearbeitung: Erprobte Abläufe, klare Prioritäten, zielgerichtete Kommunikation mit Behörden und Gerichten.
  3. Realistische Einschätzung: Fundierte Risikoanalyse und belastbare Strategieempfehlung statt allgemeiner Aussagen.

FAQ: Häufige Fragen zum Fachanwaltstitel

  • Worin liegt der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt?

Ein Fachanwalt besitzt kammergeprüfte Zusatzqualifikationen, umfangreiche Praxiserfahrung und unterliegt einer strengen Fortbildungspflicht.

  • Ist ein Fachanwalt teurer?

Nicht zwingend. Entscheidend ist der Mehrwert durch Spezialisierung.

Machen Sie keine Kompromisse und lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten. Je früher Sie mich kontaktieren, desto höher stehen die Chancen einer Einstellung des Verfahrens.

Kontakt – So erreichen Sie mich!

Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel

Preetzer Straße 2, 24223 Schwentinental
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