Strafrecht

Motivation und Arbeitsweise im Strafverfahren

Als Ihr Strafverteidiger ist es mein oberstes Ziel und stete Motivation, eine für Sie belastende Hauptverhandlung vor Gericht zu verhindern und eine Einstellung des Strafverfahrens noch im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Hierfür nutze ich nach Aktenstudium Schutzschriften und sachdienliche Anträge oder Anregungen gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Sollte eine Hauptverhandlung vor Gericht gleichwohl nicht zu verhindern sein, stehe ich Ihnen hierbei gerne als kompetenter und unerschrockener Strafverteidiger zur Seite. Meine Herangehensweise an die Hauptverhandlung vor Gericht ist vom Einzelfall abhängig, jedoch stets davon geprägt, das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen zu wollen.

Ich arbeite im Strafrecht akribisch, pragmatisch und vorurteilsfrei. Ich kommuniziere mit Ihnen auf Augenhöhe und verzichte auf unnötige Dramatisierungen oder leere Versprechungen. Ich habe ein offenes Ohr und Verständnis für Ihre mit dem Strafverfahren einhergehenden Sorgen und Ängste und versuche, Ihnen diese so gut es geht zu nehmen.

Vertrauen Sie im Strafverfahren auf meine Kompetenzen als Fachanwalt für Strafrecht.

Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich zugleich als Fachanwalt eines bestimmten Rechtsgebiets bezeichnen.

Nur einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen (§ 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung).

Nur bei einem Fachanwalt können Sie sich daher sicher sein, auf fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu treffen.

Da ich diese Voraussetzungen für das Rechtsgebiet Strafrecht erfülle, ist es mir von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer gestattet worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich nachgewiesene besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen vorweisen (§ 13 der Fachanwaltsordnung):

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Bei den vorzuweisenden praktischen Erfahrungen handelt es sich um eine Vielzahl von strafrechtlichen Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder Gerichten höherer Ordnung.

Werden Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt?

Machen Sie keine Kompromisse und lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten! Je früher Sie mich kontaktieren, desto höher stehen die Chancen einer Einstellung des Verfahrens!

Kontakt – So erreichen Sie mich!

Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel

Holstenstraße 96,
24103 Kiel
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